Ordentliche Mitgliederversammlung 2016

Benedikt Völkel
So, 27. Dez 2015

Liebe Weitblickerinnen und Weitblicker,
hiermit laden wir euch gem. §10 Abs. 1 ganz herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung der Studenteninitiative Weitblick Göttingen e.V. am Montag, dem 18. Januar 2016, um 20 Uhr im Verfügungsgebäude (VG) der Universität Göttingen, Raum 1.106, Platz der Göttinger Sieben, 37073 Göttingen, ein.
Stimmberechtigt sind gem. §10 Abs. 4 der Satzung alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder von Weitblick Göttingen.
Die Versammlung ist aus mehreren Gründen wichtig: Es wird ein neuer Vorstands gewählt und der alte entlastet. Außerdem wird es eine Finanzübersicht und eine Bestätigung der ordentlichen Kassenführung durch die Kassenprüfer geben. Außerdem sind Satzungsänderungen möglich.
Die Tagesordnung ist die folgende:
1. Begrüßung
2. Rückblick/Ausblick
3. Finanzübersicht
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Satzungsänderungen (diese sind unten aufgeführt)
7. Wahl des neuen Vorstands
8. Sonstige Anträge
9. Verschiedenes
Hier noch einige wichtige Hinweise:
Um beschlussfähig zu sein, müssen mindestens 13 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sein. Wir hoffen und freuen uns auf euer zahlreiches Kommen! Weitere Anträge müssen schriftlich bis spätestens eine Woche vor der Sitzung (11.01.2016) eingereicht werden. Alles Weitere zur Mitgliederversammlung und andere Formalitäten findet ihr in unserer Satzung unter diesem Link.
In dieser Versammlung werden folgende Satzungsänderungen zur Abstimmung vorgeschlagen (siehe Tagesordnungspunkt 6):
1. Vorstand (§11, Abs. 1)
Aktuell: Der Vorstand im Sinne von §26 BGB besteht aus sechs Vorstandsmitgliedern. Dies sind
a) der erste Vorsitzende und ein stellvertretender Vorsitzender,
b) ein Kassenwart und ein stellvertretender Kassenwart,
c) ein Schriftführer und ein stellvertretender Schriftführer.
Änderung: Der Vorstand im Sinne von §26 BGB besteht aus vier Mitgliedern. Dies sind
a) der erste Vorsitzende und ein stellvertretender Vorsitzender,
b) der Kassenwart,
c) der Schriftführer.
2. Vorstand (§11, Abs. 2)
Aktuell: Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein grundsätzlich jeweils allein nach außen. Im Außenverhältnis ist die Vertretungsbefugnis dadurch beschränkt, dass für diejenigen Rechtshandlungen, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen im Wert von insgesamt 1.000 Euro oder mehr verpflichten, die gemeinsame Vertretung durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder erforderlich ist. Das Gleiche gilt für den Abschluss von Verträgen mit einer Laufzeit von zwei oder mehr Jahren.
Änderung: Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein grundsätzlich jeweils allein nach außen. Im Außenverhältnis ist die Vertretungsbefugnis dadurch beschränkt, dass für den Abschluss von Verträgen mit einer Laufzeit von zwei oder mehr Jahren die gemeinsame Vertretung durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder erforderlich ist.
3. Vorstand (§11, Abs. 8)
Aktuell: Der Vorstand entscheidet, sofern nicht anders bestimmt, mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Enthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden, bei Abwesenheit des ersten Vorsitzenden die Mehrheit der Stimmen der stellvertretenden Vorsitzenden.
Änderung: Der Vorstand entscheidet, sofern nicht anders bestimmt, mit einfacher Mehrheit. Enthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden, bei Abwesenheit des ersten Vorsitzenden die Mehrheit der Stimmen der stellvertretenden Vorsitzenden.
4. Mitgliederversammlung (§10, Abs. 5)
Aktuell:: Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens dreizehn der im Sinne von Absatz 4 stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Änderung: Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens neun der im Sinne von Absatz 4 stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
5. Mitgliederversammlung (§10, Abs. 8)
Aktuell: Beschlüsse und Wahlen werden vom ersten Schriftführer protokolliert und von diesem und dem Versammlungsleiter unterschrieben. Ist der Schriftführer nicht anwesend, übernimmt der stellvertretende Schriftführer diese Aufgabe. Ist auch der stellvertretende Schriftführer nicht anwesend, wählt die Mitgliederversammlung zu Beginn für die Dauer der Versammlung einen Protokollanten, der diesen Aufgabe übernimmt.
Änderung: Beschlüsse und Wahlen werden vom Schriftführer protokolliert und von diesem und dem Versammlungsleiter unterschrieben. Ist der Schriftführer nicht anwesend, wählt die Mitgliederversammlung zu Beginn für die Dauer der Versammlung einen Protokollanten, der diesen Aufgabe übernimmt.


Nochmal zusammengefasst:
Wann: Am 18. Januar 2016 um 20 Uhr
Wo: Verfügungsgebäude (VG) der Universität, Raum 1.106, Platz der Göttinger Sieben, 37073 Göttingen
Bis dahin wünschen wir euch weiterhin schöne freie Tage und einen guten Start ins neue Jahr 2016
Euer Vorstand

Vereine